Ab 27. September 2026 gelten in Österreich verschärfte EU-Regeln gegen Greenwashing und viele Unternehmen wissen noch nicht, dass davon auch ihre eigene Website betroffen ist.
Die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, bekannt als „EmpCo“-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“), verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der B2C-Kommunikation. In Österreich erfolgt die Umsetzung über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die der Nationalrat am 7. Juli 2026 beschlossen hat (BGBl. I Nr. 58/2026). Ab dem 27. September 2026 sind die neuen Regeln verbindlich anzuwenden.
Was sich damit ändert: Pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie durch einen anerkannten Nachweis belegbar sind. Klimaneutralitäts-Aussagen, die allein auf dem Zukauf von CO₂-Zertifikaten beruhen, sind für Produkte und Dienstleistungen ebenso unzulässig wie selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Prüfsystem. Betroffen sind dabei nicht nur neue Kampagnen: Auch bereits veröffentlichte, weiterhin abrufbare Inhalte, etwa ältere Social-Media-Beiträge oder Produktbeschreibungen, müssen den neuen Vorgaben entsprechen.
„Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der EU erheblich und bedeutet einen ordentlichen Aufwand für Unternehmen, die ihre gesamte Kommunikation auf allen Kanälen – von der Website bis zum Social-Media-Beitrag – auf den Prüfstand stellen müssen. Hohe Strafen drohen. Positiv betrachtet, bietet sich nun Unternehmen mit glaubwürdigen Umweltversprechen eine echte Chance.“ - Dr. Kathrin Jauk-Nachbaur, Geschäftsführerin der Grazer Energieagentur
Bei Verstößen drohen Unternehmen nicht nur Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände, sondern auch Unterlassungs- und Schadenersatzklagen. Bei schweren, unionsweiten Verstößen sieht die Richtlinie zudem Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes vor. Hinzu kommt das Risiko eines Reputationsschadens, wenn Aussagen öffentlich als irreführend kritisiert werden.
Für die Praxis empfiehlt Robert Schmied, Geschäftsführer der Grazer Energieagentur, eine frühzeitige, aber undramatische Herangehensweise: „Man muss deswegen nicht in Panik verfallen. Wer sich rechtzeitig vor dem Stichtag einen strukturierten Überblick über die eigene Kommunikation verschafft, kann die notwendigen Anpassungen ruhig und planvoll umsetzen. Das ist eine überschaubare Aufgabe, wenn man sie systematisch angeht.“
Genau bei dieser Bestandsaufnahme unterstützt die Grazer Energieagentur mit ihrem EmpCo-Website-Check, der Unternehmen eine strukturierte Risikoeinschätzung ihrer Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Anpassung ihrer Kommunikation liefert.
Mehr Informationen zur Grazer Energieagentur finden Sie unter https://www.grazer-ea.at/empco-website-check/.
Autoren:
Dr. Kathrin Jauk-Nachbaur | Dipl.-Ing. Robert Schmied, Geschäftsführung
Grazer Energieagentur