Flag of Kazakhstan
Logo der Deutsche Handelskammer in Österreich

Entsendung

Sie wollen von Deutschland aus Personal nach Österreich entsenden? Kein Problem – wenn Sie die dafür nötigen Melde- und Bereithaltungspflichten erfüllen. Das Rechtsteam der AHK Österreich erklärt Ihnen, welche das sind, und helfen bei der Umsetzung Ihrer Mitarbeiterentsendung.

Geschäftsfrau mit Koffer geht aus Bürogebäude


Wir schaffen den Überblick und kennen die Details

Viele deutsche Unternehmen führen Aufträge in Österreich durch und entsenden hierfür ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Österreich. Trotz Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU gibt es bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich zahlreiche Melde- und Bereithaltungspflichten zu beachten. Dazu zählen die Entsendemeldung bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO3-Meldung), die Beantragung der A1-Bescheinigung (Sozialversicherung)sowie die Bereithaltung der Lohnunterlagen. Die Expertinnen und Experten der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung der umfangreichen Melde- und Bereithaltungspflichten, sodass Sie sich voll und ganz auf die Abwicklung Ihrer Aufträge konzentrieren können.

Entsendungsmeldung

Bereits vor der jeweiligen Arbeitsaufnahme muss der deutsche entsendende Unternehmer in Österreich bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) eine Meldung vornehmen. Anderenfalls kann bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei eine erhebliche Verwaltungsstrafe die Folge sein. Detaillierte Informationen zum Thema Entsendung finden Sie in der DHK Experteninfo: „Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich“ (kostenpflichtiger Download).

A1-Bescheinigung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Deutschland nach Österreich entsandt wurden, müssen in Österreich Unterlagen über die Anmeldung zur Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) vorzeigen können, sofern für sie in Österreich keine Sozialversicherungspflicht besteht. Diese sogenannte A1-Bescheinigung ist bereits vor der Entsendung bei der deutschen Krankenkasse anzufordern. Das Formular bestätigt die Entsendung des Arbeitnehmers und den Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit in Österreich.
 

Lohnunterlagen

Ausländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben während des Zeitraums der Entsendung insgesamt (Gesamtentsendezeitraum) - d. h. für jenen Zeitraum, in welchem Arbeitnehmer entsendet werden und somit unabhängig davon, ob einzelne Arbeitnehmer während dieses Zeitraums entsandt sind - sämtliche Lohnunterlagen der entsandten Arbeitnehmer in Österreich am Arbeitsort (Einsatzort) bereitzuhalten. Vorsicht! Diese Lohnunterlagen umfassen nicht nur den Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnungen, sondern u. a. auch Lohnzahlungsnachweise und Arbeitszeitaufzeichnungen.

Neues zur Entsendung seit September 2021 (Novelle des LSD-BG)

  • Die Erbringung der Arbeitsleistung in Österreich muss ab September 2021 auf einem grenzüberschreitenden Dienstleistungsvertrag zwischen dem entsendenden Unternehmer und dem Dienstleistungsempfänger (Auftraggeber) beruhen, damit eine meldepflichtige Entsendung vorliegt.
  • Die Ausnahmen von der Entsendung im Katalog des § 1 LSD-BG wurden erweitert. So fallen künftig z.B. jene ArbeitnehmerInnen nicht mehr in den Anwendungsbereich des LSD-BG die monatlich brutto mind. 6.804 EUR (Stand 01/22) verdienen. Ebenfalls nicht mehr erfasst werden Tätigkeiten von geringem, zeitlichem Aufwand, die für die Inbetriebnahme von gelieferten Gütern unerlässlich sind.
  • Erleichterungen bei den Bereithaltungspflichten gibt es künftig bei kurzzeitigen Entsendungen, die einen Zeitraum von 48 Stunden nicht überschreiten.
  • Der Zeitraum für den eine Rahmenmeldung angezeigt werden kann, wurde auf sechs Monate erweitert.
  • Änderungen gibt es auch bei langfristigen Entsendungen ab 12 bzw. 18 Monaten.
  • Neu geregelt werden zudem die Verwaltungsstrafen. Das Kumulationsprinzip sowie die Strafrahmen mit Mindeststrafen wurden im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGHs abgeschafft und durch neue Regelungen ersetzt.

Alle Informationen, die Sie für die Mitarbeiterentsendung von Deutschland nach Österreich benötigen, finden Sie in der kostenpflichtigen Publikation DHK Experteninfo Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich

DHK Experteninfo: Entsendungsbroschüre 2023 - Vorschau als Download

In der DHK Experteninfo erfahren Sie welche Meldepflichten bei der Entsendung zu berücksichtigen sind, welche Unterlagen bereitgehalten werden müssen und welche Ansprüche die entsandten Arbeitnehmer haben. Dazu gibt es zahlreiche Erklärungen anhand praktischer Beispiele aus dem Beratungsalltag.

Eine Übersicht aller kostenpflichtigen DHK Experteninfos erhalten Sie hier. Oder direkt im Bestellformular.

Jetzt DHK Experteninfo bestellen!

Für Ihre Bestellung füllen Sie bitte einfach das Formular aus.

Anfrage senden

Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Geschäftsfrau zeigt auf einen Bildschirm und hält vor einer Gruppe einen Vortrag

Gründerservice

Die AHK Österreich unterstützt Sie bei der Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich. Nutzen Sie die Rechts- und Steuerexpertise unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Frau sitzt vor aufgeschlagenen Ordner um Formular auszufüllen

Arbeitsrecht

Die Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK) unterstützt ihre Mitglieder bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich und beim Verfassen von Arbeitsverträgen nach dem österreichischen Recht.

aufgeschlagene Zeitschrift auf einen Stappel für hellem Hintergrund Download

Rechtspublikationen (kostenpflichtig)

Wir informieren Sie ausführlich über wichtige Rechts- und Steuerthemen. In den DHK Experteninfos finden Sie umfangreiche Informationen zur Entsendung, Arbeitskräfteüberlassung, Unternehmensgründung in Österreich, Informationen über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Firmenfahrzeugen sowie über Verträge für Handelsvertreter und Vertriebsmitarbeiter.