Entsendung von Deutschland nach Österreich: Wir schaffen Überblick
Viele deutsche Unternehmen führen Aufträge in Österreich durch und entsenden dafür eigene Mitarbeitende. Trotz Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU gelten in Österreich umfangreiche Pflichten nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Dazu zählen insbesondere die rechtzeitige Entsendemeldung bei der Zentralen Koordinationsstelle (ZKO), die Beantragung der A1-Bescheinigung sowie die Bereithaltung von Lohn- und Arbeitszeitunterlagen am Einsatzort. Das Rechtsteam der DHK begleitet Sie praxisnah bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Mitarbeiterentsendung nach Österreich, damit Sie Ihre Projekte rechtssicher und effizient abwickeln können.
ZKO3-Entsendemeldung vor Arbeitsaufnahme
Vor Beginn der Tätigkeit in Österreich müssen entsendende Unternehmen aus Deutschland die Entsendung bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen melden. Die ZKO3-Meldung ist ein zentraler Bestandteil der Entsendung nach Österreich. Wird sie nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, können bei Kontrollen durch die Finanzpolizei Verwaltungsstrafen drohen. Die DHK unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Angaben vollständig und fristgerecht vorzubereiten.
A1-Bescheinigung für entsandte Mitarbeitende
Entsandte Mitarbeitende müssen in Österreich nachweisen können, dass sie weiterhin in Deutschland sozialversichert sind, sofern keine österreichische Sozialversicherungspflicht besteht. Dafür ist die A1-Bescheinigung erforderlich. Sie sollte vor der Entsendung bei der zuständigen deutschen Krankenkasse beantragt werden und bestätigt den Sozialversicherungsstatus während des Einsatzes in Österreich.
Lohnunterlagen am Einsatzort bereithalten
Während des gesamten Entsendezeitraums müssen ausländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die vorgeschriebenen Lohnunterlagen der entsandten Mitarbeitenden in Österreich bereithalten. Dazu gehören nicht nur Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen, sondern unter anderem auch Lohnzahlungsnachweise und Arbeitszeitaufzeichnungen. Die Unterlagen müssen grundsätzlich am Arbeits- bzw. Einsatzort verfügbar sein.
Aktuelle Regelungen zur Entsendung nach Österreich seit der LSD-BG-Novelle 2021
- Eine meldepflichtige Entsendung setzt voraus, dass die Arbeitsleistung in Österreich auf einem grenzüberschreitenden Dienstleistungsvertrag zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Auftraggeber beruht.
- Der Ausnahmenkatalog des § 1 LSD-BG wurde erweitert. Bestimmte Tätigkeiten mit geringem zeitlichem Aufwand sowie bestimmte hoch entlohnte Beschäftigte können unter Voraussetzungen vom Anwendungsbereich ausgenommen sein.
- Bei kurzzeitigen Entsendungen von höchstens 48 Stunden gelten Erleichterungen bei den Bereithaltungspflichten.
- Rahmenmeldungen können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten angezeigt werden.
- Für langfristige Entsendungen ab 12 bzw. 18 Monaten gelten besondere Vorgaben.
- Auch die Verwaltungsstrafen wurden neu geregelt: Das Kumulationsprinzip und Mindeststrafen wurden im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH angepasst.
Alle Informationen, die Sie für die Mitarbeiterentsendung von Deutschland nach Österreich benötigen, finden Sie in der kostenpflichtigen Publikation DHK Experteninfo Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich.
DHK Experteninfo: Entsendungsbroschüre 2025 - Vorschau als Download
Die Publikation erläutert praxisnah, welche Meldepflichten bei der Entsendung zu beachten sind, welche Unterlagen in Österreich bereitzuhalten sind und welche Ansprüche entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Zahlreiche Beispiele aus dem Beratungsalltag erleichtern die Umsetzung in der Unternehmenspraxis.
Eine Übersicht aller kostenpflichtigen DHK Experteninfos erhalten Sie hier. Alternativ können Sie die gewünschte Publikation direkt über das Bestellformular anfordern.
FAQs: Sie fragen - wir antworten.
Welche Meldepflichten gelten bei der Entsendung von Arbeitnehmer:innen nach Österreich?
Bei einer Entsendung nach Österreich muss vor Arbeitsaufnahme eine ZKO3-Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen. Diese Entsendemeldung ist ein zentraler Schritt, wenn Arbeitnehmer vorübergehend in Österreich tätig werden.
Was gilt bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Österreich?
Auch bei Drittstaatsangehörigen ist eine ZKO3-Meldung erforderlich. Die Meldung wird an das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) weitergeleitet.
Das AMS stellt eine EU-Entsendebestätigung aus, wenn die entsandte Arbeitskraft im Entsendestaat ordnungsgemäß beschäftigt ist und während der Entsendung die österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Welche Unterlagen müssen bei einer Entsendung in Österreich bereitgehalten werden?
Während des gesamten Entsendezeitraums in Österreich müssen insbesondere die ZKO3-Meldung, die A1-Bescheinigung und Lohnunterlagen vor Ort bereitgehalten werden.
Dazu zählen Arbeitsvertrag, Lohnzettel, Zahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege, Lohnaufzeichnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Unterlagen zur Lohneinstufung.
Falls erforderlich, sind auch behördliche Genehmigungen zur Beschäftigung der entsandten Arbeitskräfte im Sitzstaat des Arbeitgebers bereitzuhalten.
Wann liegt eine Entsendung nach Österreich vor?
Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland eigene Mitarbeitende vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung nach Österreich schickt. In vielen Fällen entstehen dadurch Melde- und Bereithaltungspflichten nach dem österreichischen LSD-BG.
Was ist eine ZKO3-Meldung?
Die ZKO3-Meldung ist die Entsendemeldung an die Zentrale Koordinationsstelle in Österreich. Sie muss grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit erfolgen und enthält Angaben zum entsendenden Unternehmen, zu den eingesetzten Mitarbeitenden und zum Einsatzort in Österreich.
Warum ist die A1-Bescheinigung bei der Entsendung wichtig?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass entsandte Mitarbeitende während des Einsatzes in Österreich weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen. Sie dient als Nachweis bei Kontrollen und sollte vor der Entsendung beantragt werden.
Welche Risiken bestehen bei fehlender oder verspäteter Entsendemeldung?
Bei fehlender, verspäteter oder unvollständiger Meldung können im Rahmen von Kontrollen Verwaltungsstrafen drohen. Unternehmen sollten die Entsendung daher frühzeitig prüfen und die erforderlichen Meldungen und Unterlagen vor Arbeitsaufnahme vorbereiten.
Wie unterstützt die DHK bei der Entsendung von Deutschland nach Österreich?
Die DHK unterstützt deutsche Unternehmen bei der Einordnung von Entsendefällen, bei der Vorbereitung der ZKO3-Meldung und bei Fragen zu Bereithaltungspflichten, A1-Bescheinigung und Lohnunterlagen. Ergänzend bietet die DHK praxisnahe Experteninfos und Beratung für die Umsetzung im Unternehmensalltag.