Beatrix Holzbauer LL.M. Eur., MBA
Stellv. Hauptgeschäftsführerin Geschäftsführung
+43 1 545 14 17-25 beatrix.holzbauer@dhk.atViele deutsche Unternehmen führen Aufträge in Österreich durch und entsenden hierfür ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Österreich. Trotz Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU gibt es bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich zahlreiche Melde- und Bereithaltungspflichten zu beachten. Dazu zählen die Entsendemeldung bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO3-Meldung), die Beantragung der A1-Bescheinigung (Sozialversicherung)sowie die Bereithaltung der Lohnunterlagen. Die Expertinnen und Experten der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung der umfangreichen Melde- und Bereithaltungspflichten, sodass Sie sich voll und ganz auf die Abwicklung Ihrer Aufträge konzentrieren können.
Bereits vor der jeweiligen Arbeitsaufnahme muss der deutsche entsendende Unternehmer in Österreich bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) eine Meldung vornehmen. Anderenfalls kann bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei eine erhebliche Verwaltungsstrafe die Folge sein. Detaillierte Informationen zum Thema Entsendung finden Sie in der DHK Experteninfo: „Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich“ (kostenpflichtiger Download).
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Deutschland nach Österreich entsandt wurden, müssen in Österreich Unterlagen über die Anmeldung zur Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) vorzeigen können, sofern für sie in Österreich keine Sozialversicherungspflicht besteht. Diese sogenannte A1-Bescheinigung ist bereits vor der Entsendung bei der deutschen Krankenkasse anzufordern. Das Formular bestätigt die Entsendung des Arbeitnehmers und den Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit in Österreich.
Ausländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben während des Zeitraums der Entsendung insgesamt (Gesamtentsendezeitraum) - d. h. für jenen Zeitraum, in welchem Arbeitnehmer entsendet werden und somit unabhängig davon, ob einzelne Arbeitnehmer während dieses Zeitraums entsandt sind - sämtliche Lohnunterlagen der entsandten Arbeitnehmer in Österreich am Arbeitsort (Einsatzort) bereitzuhalten. Vorsicht! Diese Lohnunterlagen umfassen nicht nur den Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnungen, sondern u. a. auch Lohnzahlungsnachweise und Arbeitszeitaufzeichnungen.
Alle Informationen, die Sie für die Mitarbeiterentsendung von Deutschland nach Österreich benötigen, finden Sie in der kostenpflichtigen Publikation DHK Experteninfo Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich.
In der DHK Experteninfo erfahren Sie welche Meldepflichten bei der Entsendung zu berücksichtigen sind, welche Unterlagen bereitgehalten werden müssen und welche Ansprüche die entsandten Arbeitnehmer haben. Dazu gibt es zahlreiche Erklärungen anhand praktischer Beispiele aus dem Beratungsalltag.
Eine Übersicht aller kostenpflichtigen DHK Experteninfos erhalten Sie hier. Oder direkt im Bestellformular.
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