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Umweltreporting & Compliance

Mit Januar 2023 kamen durch die Novellen von Abfallwirtschaftsgesetz und Verpackungsverordnung auf ausländische Unternehmen merkliche Änderungen zu. Sie haben Fragen zu Ihren Entsorgungsverpflichtungen in Österreich? Ob Bevollmächtigung oder Verpackungsverordnung. Die DHK informiert und unterstützt Sie umfassend dazu.

Kugel mit Hochhäusern, eine Seite grün die andere braun


Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich

Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.

Gleiches gilt auch, wenn ein Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernimmt. Dieses muss ebenfalls einen Bevollmächtigten bestellen.

Der Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.

Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet deutschen Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich für das deutsche Unternehmen zu agieren. Wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Sammelsystemen und Kategorien und sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass die laut Verordnung notwendigen Meldungen der Verpackungsmengen zeitgerecht eingereicht werden. Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für Verpackungen in Österreich und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.

Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir zeitgerecht die Bevollmächtigung übernehmen können!

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Compliance Check

Sie exportieren nach Österreich und möchten wissen ob und welche Verpflichtungen bei Verpackungen, Elektrogeräten oder Batterien in Österreich auf Sie zukommen? Unser Compliance Check verät es Ihnen. 

Fragen Sie unsere Experten nach einem individuellen Beratungsgespräch.

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Verpackungslizenzierung in Österreich

Sie haben als deutsches Unternehmen Fragen zur österreichischen Verpackungsverordnung und den Lizenzierungsvorschriften in Österreich? Die DHK berät Sie gerne über Ihre Entsorgungspflichten in Österreich und unterstützt Sie beim Finden der kostengünstigsten Compliance Lösung. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch.

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Mehrere alte Elektrogeräte auf einen Haufen
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Elektroaltgeräte und Batterien in Österreich

Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Elektro- und Elektronikaltgeräte und Batterien in Österreich für das ausländische Unternehmen zu agieren. Als Bevollmächtigter führen wir individuell für Ihre in Österreich in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien Vergleiche bei den Lizenzierungstarifen durch und suchen damit für Sie die günstigste Lösung in Österreich.  Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien in Österreich und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.

 

Batterien:

Seit 1. Januar 2022 haben ausländische Hersteller die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen Batterien-Verordnung verantwortlich ist.

Ausländische Fernabsatzhändler hingegen sind dazu verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen Batterien-Verordnung verantwortlich ist.


Elektroaltgeräte:

Seit dem Inkrafttreten der EAG-VO-Novelle mit 01. Juli 2014, haben ausländische Hersteller die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen EAG-Verordnung verantwortlich ist.

Ausländische Fernabsatzhändler hingegen sind dazu verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen EAG-Verordnung verantwortlich ist.

Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf.

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