Ingrid Gindele-Lovric
Leiterin Umweltreporting & Compliance Umweltreporting & Compliance
+43 1 545 14 17-30 ingrid.gindele@dhk.atAb 1. Jänner 2025 werden alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Ausländische Unternehmen (Unternehmen mit Sitz im Ausland, insbesondere ausländische Fernabsatzhändler, die private österreichische Letztverbraucher direkt beliefern) sind verpflichtet, einen inländischen Bevollmächtigten bestellen, um am österreichischen Pfandsystem teilnehmen zu können. Die/der Bevollmächtigte erfüllt die Verpflichtungen der ausländischen Unternehmen in deren Namen.
Alle Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über EWP Recycling Pfand Österreich GmbH registrieren, damit es vom Rücknahme-Automat und manuellen Rücknehmer:innen in Zukunft erkannt wird. Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist ab 2025 in Österreich untersagt.
Damit für die Konsument:innen eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt, ist auf den zu bepfandenden Verpackungen das Pfandlogo zu platzieren.
All diese Aufgaben werden von Ihrem Bevollmächtigten übernommen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns!
Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Gleiches gilt auch, wenn ein Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernimmt. Dieses muss ebenfalls einen Bevollmächtigten bestellen.
Der Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet deutschen Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich für das deutsche Unternehmen zu agieren. Wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Sammelsystemen und Kategorien und sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass die laut Verordnung notwendigen Meldungen der Verpackungsmengen zeitgerecht eingereicht werden. Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für Verpackungen in Österreich und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.
Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir zeitgerecht die Bevollmächtigung übernehmen können!
Sie exportieren nach Österreich und möchten wissen ob und welche Verpflichtungen bei Verpackungen, Elektrogeräten oder Batterien in Österreich auf Sie zukommen? Unser Compliance Check verät es Ihnen.
Fragen Sie unsere Experten nach einem individuellen Beratungsgespräch.
Sie haben als deutsches Unternehmen Fragen zur österreichischen Verpackungsverordnung und den Lizenzierungsvorschriften in Österreich? Die DHK berät Sie gerne über Ihre Entsorgungspflichten in Österreich und unterstützt Sie beim Finden der kostengünstigsten Compliance Lösung.
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Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Elektro- und Elektronikaltgeräte und Batterien in Österreich für das ausländische Unternehmen zu agieren. Als Bevollmächtigter führen wir individuell für Ihre in Österreich in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien Vergleiche bei den Lizenzierungstarifen durch und suchen damit für Sie die günstigste Lösung in Österreich. Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien in Österreich und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.
Seit 1. Januar 2022 haben ausländische Hersteller die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen Batterien-Verordnung verantwortlich ist.
Ausländische Fernabsatzhändler hingegen sind dazu verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen Batterien-Verordnung verantwortlich ist.
Seit dem Inkrafttreten der EAG-VO-Novelle mit 01. Juli 2014, haben ausländische Hersteller die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen EAG-Verordnung verantwortlich ist.
Ausländische Fernabsatzhändler hingegen sind dazu verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen EAG-Verordnung verantwortlich ist.
Leiterin Umweltreporting & Compliance Umweltreporting & Compliance
+43 1 545 14 17-30 ingrid.gindele@dhk.atUmweltreporting & Compliance Umweltreporting & Compliance
+43 1 545 14 17–46 anton.heissenberger@dhk.atUmweltreporting & Compliance Umweltreporting & Compliance
+43 1 545 14 17–56 rebekka.mayrl@dhk.at