Ingrid Gindele-Lovric
Leiterin Umweltreporting & Compliance Umweltreporting & Compliance
+43 1 545 14 17-30 ingrid.gindele@dhk.atSeit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand auf PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern. Beim Verkauf werden pro Verpackung 25 Cent Pfand eingehoben.
Ausländische Unternehmen, insbesondere Fernabsatzhändler ohne Sitz in Österreich, die private Letztverbraucher direkt beliefern, müssen einen inländischen Bevollmächtigten bestellen, um am österreichischen Pfandsystem teilnehmen zu können. Der Bevollmächtigte erfüllt die gesetzlichen Verpflichtungen im Namen des Unternehmens.
Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab bei der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH registrieren. Nur registrierte Produkte können künftig von Rücknahmeautomaten und manuellen Rücknehmer:innen erkannt werden. Der Verkauf nicht registrierter Produkte ist in Österreich untersagt.
Damit Konsument:innen die Teilnahme am Pfandkreislauf eindeutig erkennen, muss auf pfandpflichtigen Verpackungen das Pfandlogo angebracht werden.
Diese Aufgaben kann Ihr Bevollmächtigter übernehmen. Wenn Sie Unterstützung beim Einwegpfand in Österreich benötigen, kontaktieren Sie uns.
Versandhändler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich, die Verpackungen, Waren oder Güter in Verpackungen im Fernabsatz an private Letztverbraucher in Österreich liefern, müssen für ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Auch Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die für österreichische Firmenkunden die Vorentpflichtung von Verpackungen übernehmen, benötigen einen Bevollmächtigten.
Der Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich unterstützt deutsche Versandhändler und Unternehmen ohne Sitz in Österreich als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich. Im Rahmen einer jährlichen Pauschale beraten wir zu Sammelsystemen und Verpackungskategorien, begleiten die notwendigen Meldungen der Verpackungsmengen und sorgen dafür, dass Fristen eingehalten werden. Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir die Bevollmächtigung für Verpackungen in Österreich rechtzeitig übernehmen können.
Sie exportieren nach Österreich und möchten wissen, welche Umwelt- und Entsorgungspflichten für Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien gelten? Unser Compliance Check gibt Ihnen Orientierung und zeigt, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind.
Fragen Sie unsere Expert:innen nach einem individuellen Beratungsgespräch.
Sie haben als deutsches Unternehmen Fragen zur österreichischen Verpackungsverordnung und den Lizenzierungsvorschriften in Österreich? Die DHK berät Sie gerne über Ihre Entsorgungspflichten in Österreich und unterstützt Sie beim Finden der kostengünstigsten Compliance Lösung.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich unterstützt Versandhändler und Unternehmen ohne Sitz in Österreich als Bevollmächtigter für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Batterien. Wir vergleichen Lizenzierungstarife für Ihre in Österreich in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien und unterstützen Sie bei der Auswahl einer passenden Lösung. Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.
Seit 1. Januar 2022 können ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen Batterien-Verordnung verantwortlich ist.
Ausländische Fernabsatzhändler sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der ihre Verpflichtungen nach der österreichischen Batterien-Verordnung erfüllt.
Seit Inkrafttreten der EAG-VO-Novelle am 1. Juli 2014 können ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der österreichischen EAG-Verordnung verantwortlich ist.
Ausländische Fernabsatzhändler sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen, der ihre Verpflichtungen nach der österreichischen EAG-Verordnung erfüllt.
Als Exporteur nach Österreich können Pflichten im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung sowie dem Einwegpfand bestehen. Maßgeblich ist, ob Verpackungen oder pfandpflichtige Produkte erstmalig in Österreich in Verkehr gesetzt werden.
In diesem Fall sind gegebenenfalls Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten zu erfüllen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bzw. Produkte sowie der jeweiligen Rolle im Liefer- und Vertriebsprozess.
Die DHK unterstützt Unternehmen bei Fragen zu Umwelt- und Compliance-Vorgabenin Österreich und kann im entsprechenden Rahmen auch als Bevollmächtigter agieren.
Unternehmen, die Waren nach Österreich liefern, müssen je nach Produkt und Vertriebsweg Vorgaben zur Verpackungsverordnung, Verpackungslizenzierung, zum Einwegpfand, zu Elektroaltgeräten oder Batterien beachten. Welche Pflichten konkret gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie an private Letztverbraucher oder an Unternehmen liefern.
Ein Bevollmächtigter in Österreich ist insbesondere für Versandhändler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich relevant, die Waren im Fernabsatz an private Letztverbraucher liefern. Auch bei Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien können gesetzliche Pflichten bestehen, die über einen Bevollmächtigten erfüllt werden müssen.
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand auf bestimmte PET-Flaschen und Metalldosen. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Getränkeverpackungen pfandpflichtig sind, ob eine Registrierung bei der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH erforderlich ist und ob ein Bevollmächtigter für die Teilnahme am Pfandsystem bestellt werden muss.
Die Verpackungslizenzierung umfasst die Erfüllung gesetzlicher Pflichten für Verpackungen, die in Österreich in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen unter anderem die Zuordnung zu Verpackungskategorien, die Meldung von Verpackungsmengen und die Zusammenarbeit mit geeigneten Sammel- und Verwertungssystemen.
Ein Compliance Check zeigt, welche Umwelt- und Entsorgungspflichten für Ihr Unternehmen in Österreich relevant sind. Er hilft dabei, Anforderungen frühzeitig zu erkennen, Zuständigkeiten zu klären und die nächsten Schritte für Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien strukturiert vorzubereiten.
Für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien gelten in Österreich eigene gesetzliche Vorgaben. Ausländische Hersteller und Fernabsatzhändler müssen prüfen, ob sie einen Bevollmächtigten bestellen, Lizenzierungspflichten erfüllen und regelmäßige Meldungen abgeben müssen.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich unterstützt Unternehmen bei der Prüfung ihrer Pflichten, bei der Auswahl geeigneter Lösungen und bei gesetzlichen Meldungen. Je nach Bedarf begleitet die DHK Unternehmen als Bevollmächtigter für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien oder berät zum Einwegpfand und zur Verpackungslizenzierung.
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