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Arbeitsrecht

Die Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK) unterstützt ihre Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen in Österreich – von der Einstellung von Mitarbeitenden bis zur Anpassung von Arbeitsverträgen nach österreichischem Recht.

Frau sitzt vor aufgeschlagenen Ordner und schreibt auf Unterlagen
(c) DHK Martina Draper


Arbeitsrecht in Deutschland und Österreich sicher einordnen

Zwischen dem deutschen und dem österreichischen Arbeitsrecht bestehen wesentliche Unterschiede. Die Expertinnen und Experten der DHK verfügen über arbeitsrechtliche Erfahrung in beiden Ländern und unterstützen Mitgliedsunternehmen dabei, Beschäftigungsverhältnisse rechtssicher zu gestalten. Schriftliche Arbeitsverträge – in Österreich häufig als Dienstverträge bezeichnet – sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber dringend empfohlen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Besonders wichtig sind die branchenspezifischen Kollektivverträge, die mit deutschen Tarifverträgen vergleichbar sind. Sie regeln unter anderem Mindestlöhne und Mindestgehälter, Einstufungen, Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen sowie das 13. und 14. Gehalt.

Personal in Österreich einstellen: Das ist zu beachten

Unternehmen, die in Österreich Personal beschäftigen, müssen zahlreiche arbeitsrechtliche Vorgaben beachten. 

Zum Beispiel hat die Anmeldung des Dienstnehmers bei der Krankenkasse ausnahmslos vor Arbeitsantritt zu erfolgen. 

 

Neben dem allgemeinen Arbeitsrecht sind die jeweils geltenden Kollektivvertragsregelungen zu berücksichtigen.

Stehen im Dienstvertrag Vereinbarungen, die vom Kollektivvertrag abweichen, so sind diese nur dann gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind! 

 

Welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist, richtet sich in erster Linie nach der Branchenzuordnung des Arbeitgebers. Der konkret ausgeübte Beruf der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist dafür zunächst nicht maßgeblich.


Arbeiter oder Angestellter: Unterschiede im österreichischen Arbeitsrecht

Im österreichischen Arbeitsrecht wird grundsätzlich zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Trotz politischer Bestrebungen zur Angleichung bestehen weiterhin rechtliche Unterschiede. Eine gesetzliche Definition des Arbeiters gibt es nicht; Angestellte sind hingegen im Angestelltengesetz definiert.

Angestellte sind nach dem Angestelltengesetz Arbeitnehmer, die kaufmännische Dienste, höhere nicht kaufmännische Dienste (mit entsprechenden Vorkenntnissen) oder Kanzleiarbeiten (alle Bürotätigkeiten) ausüben. 

 

Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten bestehen unter anderem bei Sonderzahlungen, Gründen für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Betriebsverfassungsrecht sowie bei Anspruchsvoraussetzungen für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen.

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FAQs: Sie fragen - wir antworten.

Können Arbeitnehmer in Österreich mit einem Arbeitsvertrag nach deutschem Recht beschäftigt werden?

Grundsätzlich kann deutsches Recht als Vertragsrecht gewählt werden. Die freie Rechtswahl ist jedoch durch Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, die sogenannte Rom-I-Verordnung, begrenzt.

Zwingende Schutzvorschriften des Tätigkeitslandes Österreich bleiben anwendbar, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dazu können insbesondere arbeitsrechtliche Mindeststandards, Entgeltregelungen und kollektivvertragliche Vorgaben zählen.

Welche Besonderheiten müssen deutsche Unternehmen im österreichischen Arbeitsrecht beachten?

Im österreichischen Arbeitsrecht beträgt die Probezeit nach dem Angestelltengesetz höchstens einen Monat.

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 25 Arbeitstage pro Urlaubsjahr.

In vielen Kollektivverträgen sind zudem ein 13. Gehalt, die Weihnachtsremuneration, und ein 14. Gehalt, das Urlaubsgeld, vorgesehen.

Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?

In Österreich gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Die konkrete Mindestentlohnung ergibt sich in der Regel aus dem anwendbaren Kollektivvertrag und hängt von Branche, Tätigkeit und Einstufung ab.

Was müssen deutsche Unternehmen beachten, wenn sie Personal in Österreich beschäftigen?

Deutsche Unternehmen müssen beim Beschäftigen von Mitarbeitenden in Österreich das österreichische Arbeitsrecht, die geltenden Kollektivverträge sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachten. Besonders wichtig ist die Anmeldung bei der Krankenkasse vor Arbeitsantritt.

Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag in Österreich Pflicht?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist in Österreich nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Er schafft Klarheit über Aufgaben, Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen und weitere wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses.

Was ist ein Kollektivvertrag in Österreich?

Ein Kollektivvertrag ist eine branchenspezifische Vereinbarung, die unter anderem Mindestlöhne und Mindestgehälter, Arbeitszeiten, Überstunden, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen regelt. Er ist mit dem deutschen Tarifvertrag vergleichbar.

Welcher Kollektivvertrag gilt für ein Unternehmen in Österreich?

Welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist, richtet sich in erster Linie nach der Branchenzuordnung des Arbeitgebers. Der konkret ausgeübte Beruf der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist dafür zunächst nicht ausschlaggebend.

Wann müssen Mitarbeitende in Österreich angemeldet werden?

Dienstnehmende müssen vor Arbeitsantritt bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht ausreichend und kann rechtliche Folgen haben.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Arbeitern und Angestellten in Österreich?

Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet weiterhin zwischen Arbeitern und Angestellten. Unterschiede bestehen unter anderem bei Sonderzahlungen, Beendigungsgründen, betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie bei bestimmten pensionsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen.

Wie unterstützt die DHK ihre Mitglieder beim Arbeitsrecht in Österreich?

Die Deutsche Handelskammer in Österreich unterstützt ihre Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen in Österreich – von der Einordnung rechtlicher Unterschiede über Dienstverträge bis hin zu Kollektivverträgen und Beschäftigungsverhältnissen.

Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf.

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