Wir kennen das Arbeitsrecht in beiden Ländern
Im Arbeitsrecht gibt es einige Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich. Die Expertinnen und Experten der AHK Österreich verfügen über umfassende arbeitsrechtliche Erfahrung in beiden Ländern. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir, auf jeden Fall schriftliche Arbeitsverträge (in Österreich weitgehend „Dienstvertrag“ genannt) abzuschließen, auch wenn dies nicht verpflichtend ist, denn der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist in Österreich an keine Formvorschrift gebunden. Es gibt in Österreich zwar kein für alle Beschäftigten geltendes gesetzliches Mindestentgelt, aber es sind Mindestlöhne (Arbeiter) und Mindestgehälter (Angestellte) laut den branchenspezifischen Kollektivverträgen (vergleichbar mit den deutschen Tarifverträgen) einzuhalten. Diese regeln sehr detailliert die Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören unter anderem Gehaltseinstufungen, Arbeitszeiten, Überstundenregelungen, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen sowie das 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld).
Gut zu wissen
Wer in Österreich Personal einstellt, muss eine Vielzahl an Gesetzen und Bestimmungen einhalten.
Zum Beispiel hat die Anmeldung des Dienstnehmers bei der Krankenkasse ausnahmslos vor Arbeitsantritt zu erfolgen.
In Ergänzung zum allgemeinen Arbeitsrecht sind die branchenspezifischen Kollektivvertragsregelungen zu berücksichtigen.
Stehen im Dienstvertrag Vereinbarungen, die vom Kollektivvertrag abweichen, so sind diese nur dann gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind!
Welcher Kollektivvertrag für welches Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, welcher Branche der Arbeitgeber zugeordnet ist; welchen Beruf der Arbeitnehmer in diesem Dienstverhältnis ausübt, ist zunächst nicht relevant.
Arbeiter oder Angestellter?
Grundsätzlich wird im Zuge von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Zwar gibt es politische Bestrebungen, die Regeln für Arbeiter und Angestellte anzugleichen, aber aktuell bestehen noch Unterschiede. Es gibt keine eigene gesetzliche Regelung, die festlegt, wer Arbeiter ist, aber wer Angestellter ist, wird wie folgt definiert:
Angestellte sind nach dem Angestelltengesetz Arbeitnehmer, die kaufmännische Dienste, höhere nicht kaufmännische Dienste (mit entsprechenden Vorkenntnissen) oder Kanzleiarbeiten (alle Bürotätigkeiten) ausüben.
Aktuell bestehen bei Arbeitern und Angestellten noch rechtliche Unterschiede bezüglich Sonderzahlungen, Gründen für eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses, des Betriebsverfassungsrechts (Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräte) sowie Anspruchsvoraussetzungen für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.