Flag of Kazakhstan
Logo der Deutsche Handelskammer in Österreich

Arbeitsrecht

Die Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK) unterstützt ihre Mitglieder bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich und beim Verfassen von Arbeitsverträgen nach dem österreichischen Recht.

Frau sitzt vor aufgeschlagenen Ordner um Formular auszufüllen


Wir kennen das Arbeitsrecht in beiden Ländern

Im Arbeitsrecht gibt es einige Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich. Die Expertinnen und Experten der AHK Österreich verfügen über umfassende arbeitsrechtliche Erfahrung in beiden Ländern. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir, auf jeden Fall schriftliche Arbeitsverträge (in Österreich weitgehend „Dienstvertrag“ genannt) abzuschließen, auch wenn dies nicht verpflichtend ist, denn der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist in Österreich an keine Formvorschrift gebunden. Es gibt in Österreich zwar kein für alle Beschäftigten geltendes gesetzliches Mindestentgelt, aber es sind Mindestlöhne (Arbeiter) und Mindestgehälter (Angestellte) laut den branchenspezifischen Kollektivverträgen (vergleichbar mit den deutschen Tarifverträgen) einzuhalten. Diese regeln sehr detailliert die Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören unter anderem Gehaltseinstufungen, Arbeitszeiten, Überstundenregelungen, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen sowie das 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld).

Gut zu wissen

Wer in Österreich Personal einstellt, muss eine Vielzahl an Gesetzen und Bestimmungen einhalten. 

Zum Beispiel hat die Anmeldung des Dienstnehmers bei der Krankenkasse ausnahmslos vor Arbeitsantritt zu erfolgen. 

In Ergänzung zum allgemeinen Arbeitsrecht sind die branchenspezifischen Kollektivvertragsregelungen zu berücksichtigen. 

Stehen im Dienstvertrag Vereinbarungen, die vom Kollektivvertrag abweichen, so sind diese nur dann gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind! 

Welcher Kollektivvertrag für welches Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, welcher Branche der Arbeitgeber zugeordnet ist; welchen Beruf der Arbeitnehmer in diesem Dienstverhältnis ausübt, ist zunächst nicht relevant.


Arbeiter oder Angestellter?

Grundsätzlich wird im Zuge von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Zwar gibt es politische Bestrebungen, die Regeln für Arbeiter und Angestellte anzugleichen, aber aktuell bestehen noch Unterschiede. Es gibt keine eigene gesetzliche Regelung, die festlegt, wer Arbeiter ist, aber wer Angestellter ist, wird wie folgt definiert: 

Angestellte sind nach dem Angestelltengesetz Arbeitnehmer, die kaufmännische Dienste, höhere nicht kaufmännische Dienste (mit entsprechenden Vorkenntnissen) oder Kanzleiarbeiten (alle Bürotätigkeiten) ausüben. 

Aktuell bestehen bei Arbeitern und Angestellten noch rechtliche Unterschiede bezüglich Sonderzahlungen, Gründen für eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses, des Betriebsverfassungsrechts (Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräte) sowie Anspruchsvoraussetzungen für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.

DHK Rechts-Newsletter abonnieren

Verpassen Sie keine aktuellen Neuigkeiten aus Österreich, Deutschland und der EU!

  • 5x im Jahr Aktuelles aus dem Rechtsbereich
  • Ankündigung von Expertengesprächen (online)
  • Publikationen und Fachartikel
Abonnieren

Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Geschäftsfrau mit Koffer geht aus Bürogebäude

Entsendung

Sie wollen von Deutschland aus Personal nach Österreich entsenden? Kein Problem – wenn Sie die dafür nötigen Melde- und Bereithaltungspflichten erfüllen. Das Rechtsteam der AHK Österreich erklärt Ihnen, welche das sind, und helfen bei der Umsetzung Ihrer Mitarbeiterentsendung.

Geschäftsfrau zeigt auf einen Bildschirm und hält vor einer Gruppe einen Vortrag

Gründerservice

Die AHK Österreich unterstützt Sie bei der Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich. Nutzen Sie die Rechts- und Steuerexpertise unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

aufgeschlagene Zeitschrift auf einen Stappel für hellem Hintergrund Download

Rechtspublikationen (kostenfrei)

Wir informieren Sie ausführlich über wichtige Rechts- und Steuerthemen. In den kostenfreien DHK Experteninfos finden Sie Informationen zum Thema Entsendung, Homeoffice, Abzugssteuer, Vertriebsmitarbeiter sowie Vorübergehende und gelegentliche grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in Österreich.