Unternehmen in Österreich gründen: rechtlich sicher starten
Wer ein Unternehmen in Österreich gründen möchte, muss gewerberechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Anforderungen beachten. Die DHK unterstützt Sie von der ersten Einschätzung bis zur Vorbereitung zentraler Unterlagen. Wir beraten individuell, übernehmen bei Bedarf die Abstimmung mit österreichischen Behörden und Institutionen und helfen dabei, den Markteintritt effizient vorzubereiten. Mitglieder profitieren von fundierter Expertise, kurzen Wegen und einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wichtige Schritte bei der Unternehmensgründung in Österreich
- Prüfung des Gewerbes: freies oder reglementiertes Gewerbe, inklusive Abklärung eines möglichen Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahrens.
- Vorbereitung der Anfrage bei der zuständigen Wirtschaftskammer, falls ein geografischer Zusatz im Firmennamen erforderlich ist.
- Kontaktaufnahme mit einem österreichischen Notar sowie Vorbereitung der Unterlagen für die Firmenbucheintragung.
- Zusammenstellung der Unterlagen und Anträge für die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde.
DHK Experteninfo zur Gründung in Österreich
Für vertiefende Informationen bietet die DHK kostenpflichtige Experteninfos zum Thema Gründung in Österreich an. Die Publikationen geben einen kompakten Überblick über zentrale rechtliche und steuerliche Aspekte. Bei Interesse bestellen Sie die gewünschte DHK Experteninfo bitte über das Bestellformular.
Eine Übersicht aller kostenpflichtigen DHK Experteninfos erhalten Sie hier. Für die Bestellung nutzen Sie bitte das Bestellformular DHK Experteninfo.
FAQs: Sie fragen - wir antworten.
Welche Rechtsformen können Unternehmen in Österreich wählen?
Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet vor allem zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Häufige Rechtsformen für Unternehmen in Österreich sind:
· Personengesellschaften: Einzelunternehmen (e. U.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) und GmbH & Co. KG
- Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft / FlexCo)
- Sonderformen: Genossenschaft (Gen), Stille Gesellschaft (stGes), Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV), Privatstiftungen
Wie hoch ist das Stammkapital für eine GmbH in Österreich?
Das Stammkapital einer österreichischen GmbH beträgt mindestens 35.000 €. Mindestens die Hälfte ist bei Gründung in bar einzuzahlen; der Rest kann als Sacheinlage geleistet werden.
Alternativ ist die Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH möglich. In diesem Fall beträgt die gründungsprivilegierte Stammeinlage 10.000 €; davon muss mindestens die Hälfte bei Gründung geleistet werden. Sacheinlagen sind dabei ausgeschlossen.
Das Gründungsprivileg gilt maximal zehn Jahre. Danach besteht die Haftung auch für den Restbetrag des gesetzlichen Stammkapitals von 35.000 €.
Wie bleiben Unternehmen über rechtliche Änderungen in Österreich informiert?
Der DHK Rechts-Newsletter informiert fünfmal jährlich über relevante rechtliche Neuerungen in Österreich, insbesondere zu Entsendung, Arbeitsrecht und weiteren Servicethemen für Unternehmen.
Für eine Anmeldung senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit Vorname, Nachname, Unternehmen und E-Mailadresse an maria.piciu@dhk.at.
Was müssen deutsche Unternehmen bei der Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich beachten?
Bei der Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich sind die jeweilige Rechtsform sowie die damit verbundenen gesellschafts- und gewerberechtlichen Anforderungen zu beachten. Je nach Struktur sind Eintragungen im Firmenbuch sowie gegebenenfalls gewerberechtliche Anmeldungen erforderlich.
Darüber hinaus sind steuerliche Registrierungspflichten sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten zu erfüllen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach der gewählten Unternehmensform und der geplanten Geschäftstätigkeit in Österreich.
Das Rechtsteam der DHK unterstützt Unternehmen im Gründerservice bei den relevanten Schritten zur Unternehmensgründung in Österreich.
Wie können deutsche Unternehmen eine Firma in Österreich gründen?
Deutsche Unternehmen können in Österreich eine Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte gründen. Entscheidend sind Rechtsform, Gewerbeberechtigung, Firmenbucheintragung und steuerliche Registrierung. Die DHK unterstützt bei der ersten Einschätzung und bei der Vorbereitung zentraler Schritte.
Welche Unterlagen werden für die Unternehmensgründung in Österreich benötigt?
Je nach Rechtsform und Tätigkeit werden unter anderem Firmenbuchunterlagen, Gewerbeanmeldung, Nachweise zur Geschäftsführung sowie steuerliche Informationen benötigt. Bei reglementierten Gewerben können zusätzliche Qualifikations- oder Anerkennungsnachweise erforderlich sein.
Was ist der Unterschied zwischen Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft?
Eine Zweigniederlassung ist rechtlich Teil des deutschen Unternehmens. Eine Tochtergesellschaft ist eine eigene juristische Person in Österreich. Welche Form sinnvoll ist, hängt von Haftung, Organisation, steuerlichen Fragen und dem geplanten Marktauftritt ab.
Braucht ein deutsches Unternehmen eine Gewerbeberechtigung in Österreich?
In vielen Fällen ist für eine dauerhafte gewerbliche Tätigkeit in Österreich eine Gewerbeberechtigung erforderlich. Ob ein freies oder reglementiertes Gewerbe vorliegt, sollte vor dem Markteintritt geprüft werden.
Wie unterstützt die DHK beim Markteinstieg in Österreich?
Die DHK begleitet deutsche Unternehmen mit Informationen zur Gründung, Markt- und Adressrecherchen, Geschäftspartnervermittlung sowie weiteren Services für den erfolgreichen Start in Österreich.
Markteinstieg in Österreich: weitere Unterstützung
Sie haben Fragen zum österreichischen Markt? Die DHK unterstützt deutsche Unternehmen beim Markteinstieg in Österreich – unter anderem mit einem virtuellen Büro, einer individuellen Adressrecherche sowie Geschäftspartnermailing/-vermittlung.