Antworten auf häufige Fragen zum Markteinstieg und Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Österreich
Die Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK) unterstützt Unternehmen bei Fragen zum Markteinstieg in Österreich, zur Geschäftsanbahnung, zu rechtlichen Rahmenbedingungen und zum deutsch-österreichischen Wirtschaftsverkehr.
In diesen FAQs finden Sie kompakte Antworten auf typische Fragen deutscher und österreichischer Unternehmen – insbesondere zu folgenden Themen:
- Markteinstieg in Österreich
- Unternehmensgründung
- rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
- Besonderheiten im österreichischen Arbeitsrecht
- Entsendung von Mitarbeitern
- Umwelt- und Compliance-Vorgaben bei Verpackung und Pfand in Österreich
- Veranstaltungen und Netzwerkmöglichkeiten
Über den DHK Newsletter informiert die Deutsche Handelskammer in Österreich regelmäßig über Wirtschaftsentwicklungen, Veranstaltungen, Netzwerkmöglichkeiten und Serviceangebote für Unternehmen.
Der DHK Rechtsnewsletter bündelt rechtliche und steuerliche Neuerungen, Gesetzesänderungen sowie wichtige Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in Österreich tätig sind oder den Markteinstieg planen. Bei weiterführenden Fragen unterstützt Sie das Team der AHK Österreich persönlich.
Markteintritt
Wer unterstützt deutsche Unternehmen beim Markteinstieg in Österreich und bei der Suche nach Kunden oder Geschäftspartnern?
Die DHK unterstützt deutsche Unternehmen beim Markteinstieg in Österreich durch gezielte Unternehmens- und Adressrecherchen. Recherchen können nach definierten Kriterien wie Branche, Region, Unternehmensgröße oder Zielgruppe durchgeführt werden.
Auf dieser Basis lassen sich potenzielle Kunden, Vertriebspartner, Lieferanten oder Geschäftspartner in Österreich identifizieren. Ergänzend können relevante Adressdaten und Unternehmensinformationen für die Geschäftsanbahnung bereitgestellt werden.
Für den erfolgreichen Aufbau von Geschäfts- und Wirtschaftskontakten übernimmt die DHK im Rahmen von Projekten die Adressrecherche, unterstützt bei der Geschäftsanbahnung und vermittelt passende Geschäftskontakte im deutsch-österreichischen Wirtschaftsraum.
Wie erhalten Unternehmen eine kostengünstige Geschäftsadresse oder ein virtuelles Büro in Österreich?
Für den Markteintritt in Österreich können Mitgliedsunternehmen der Deutschen Handelskammer in Österreich eine kostengünstige Geschäftsadresse über ein virtuelles Büro nutzen. Die DHK stellt dabei eine ladungsfähige Geschäftsadresse unter dem Firmennamen bereit. So können Unternehmen am österreichischen Markt präsent sein, ohne ein eigenes Büro mit Personal vor Ort aufzubauen.
Eine eigene rechtliche Einheit in Österreich ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die Nutzung erfolgt gegen eine monatliche Gebühr und eignet sich besonders für Unternehmen, die ihren Markteintritt in Österreich vorbereiten, Geschäftskontakte aufbauen oder mit geringem organisatorischem Aufwand eine offizielle Geschäftsadresse in Österreich benötigen.
Wie bleiben Unternehmen über Veranstaltungen, Wirtschaftsnachrichten und Neuigkeiten im DHK Netzwerk informiert?
Der DHK Newsletter informiert alle zwei Wochen über Veranstaltungen, Wirtschaftsthemen, Neuigkeiten aus dem Netzwerk und Serviceangebote der Deutschen Handelskammer in Österreich. Unternehmen können sich für den Newsletter anmelden, um regelmäßig relevante Informationen zum deutsch-österreichischen Wirtschaftsraum zu erhalten.
Aktuelle Wirtschaftsnachrichten, Veranstaltungstermine und weitere Themen finden Sie zudem jederzeit auf unserer Website.
Rechtsfragen
Worauf müssen deutsche Unternehmen achten, wenn sie einen Auftrag in Österreich durchführen?
Deutsche Unternehmen müssen vor Beginn eines Auftrags in Österreich prüfen, ob sie ein freies oder reglementiertes Gewerbe ausüben. Bei reglementierten Gewerben ist in der Regel eine Anzeige für grenzüberschreitende Dienstleistungen in Österreich erforderlich.
Werden Mitarbeitende nach Österreich entsandt, sind insbesondere Entsendemeldung, A1-Bescheinigung, Lohnunterlagen und weitere Bereithaltungspflichten zu beachten.
Je nach Tätigkeit kann außerdem eine umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich notwendig sein, einschließlich Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen.
Welche Meldepflichten gelten bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich?
Bei einer Entsendung nach Österreich muss vor Arbeitsaufnahme eine ZKO3-Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen. Diese Entsendemeldung ist ein zentraler Schritt, wenn Arbeitnehmer vorübergehend in Österreich tätig werden.
Was gilt bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Österreich?
Auch bei Drittstaatsangehörigen ist eine ZKO3-Meldung erforderlich. Die Meldung wird an das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) weitergeleitet.
Das AMS stellt eine EU-Entsendebestätigung aus, wenn die entsandte Arbeitskraft im Entsendestaat ordnungsgemäß beschäftigt ist und während der Entsendung die österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Welche Unterlagen müssen bei einer Entsendung nach Österreich bereitgehalten werden?
Während des gesamten Entsendezeitraums in Österreich müssen insbesondere die ZKO3-Meldung, die A1-Bescheinigung und Lohnunterlagen vor Ort bereitgehalten werden.
Dazu zählen Arbeitsvertrag, Lohnzettel, Zahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege, Lohnaufzeichnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Unterlagen zur Lohneinstufung.
Falls erforderlich, sind auch behördliche Genehmigungen zur Beschäftigung der entsandten Arbeitskräfte im Sitzstaat des Arbeitgebers bereitzuhalten.
Können Arbeitnehmer in Österreich mit einem Arbeitsvertrag nach deutschem Recht beschäftigt werden?
Grundsätzlich kann deutsches Recht als Vertragsrecht gewählt werden. Die freie Rechtswahl ist jedoch durch Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, die sogenannte Rom-I-Verordnung, begrenzt.
Zwingende Schutzvorschriften des Tätigkeitslandes Österreich bleiben anwendbar, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dazu können insbesondere arbeitsrechtliche Mindeststandards, Entgeltregelungen und kollektivvertragliche Vorgaben zählen.
Welche Besonderheiten müssen deutsche Unternehmen im österreichischen Arbeitsrecht beachten?
Im österreichischen Arbeitsrecht beträgt die Probezeit nach dem Angestelltengesetz höchstens einen Monat.
Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 25 Arbeitstage pro Urlaubsjahr.
In vielen Kollektivverträgen sind zudem ein 13. Gehalt, die Weihnachtsremuneration, und ein 14. Gehalt, das Urlaubsgeld, vorgesehen.
Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?
In Österreich gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Die konkrete Mindestentlohnung ergibt sich in der Regel aus dem anwendbaren Kollektivvertrag und hängt von Branche, Tätigkeit und Einstufung ab.
Welche Rechtsformen können Unternehmen in Österreich wählen?
Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet vor allem zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Häufige Rechtsformen für Unternehmen in Österreich sind:
- Personengesellschaften: Einzelunternehmen (e. U.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) und GmbH & Co. KG
- Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft / FlexCo)
- Sonderformen: Genossenschaft (Gen), Stille Gesellschaft (stGes), Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV), Privatstiftungen
Wie hoch ist das Stammkapital für eine GmbH in Österreich?
Das Stammkapital einer österreichischen GmbH beträgt mindestens 35.000 €. Mindestens die Hälfte ist bei Gründung in bar einzuzahlen; der Rest kann als Sacheinlage geleistet werden.
Alternativ ist die Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH möglich. In diesem Fall beträgt die gründungsprivilegierte Stammeinlage 10.000 €; davon muss mindestens die Hälfte bei Gründung geleistet werden. Sacheinlagen sind dabei ausgeschlossen.
Das Gründungsprivileg gilt maximal zehn Jahre. Danach besteht die Haftung auch für den Restbetrag des gesetzlichen Stammkapitals von 35.000 €.
Was müssen deutsche Unternehmen bei der Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich beachten?
Bei der Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich sind die jeweilige Rechtsform sowie die damit verbundenen gesellschafts- und gewerberechtlichen Anforderungen zu beachten. Je nach Struktur sind Eintragungen im Firmenbuch sowie gegebenenfalls gewerberechtliche Anmeldungen erforderlich.
Darüber hinaus sind steuerliche Registrierungspflichten sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten zu erfüllen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach der gewählten Unternehmensform und der geplanten Geschäftstätigkeit in Österreich.
Das Rechtsteam der DHK unterstützt Unternehmen im Gründerservice bei den relevanten Schritten zur Unternehmensgründung in Österreich.
Wie bleiben Unternehmen über rechtliche Änderungen in Österreich informiert?
Der DHK Rechts-Newsletter informiert fünfmal jährlich über relevante rechtliche Neuerungen in Österreich, insbesondere zu Entsendung, Arbeitsrecht und weiteren Servicethemen für Unternehmen.
Für eine Anmeldung senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit Vorname, Nachname, Unternehmen und E-Mailadresse an maria.piciu@dhk.at.
Umwelt- und Compliance
Welche Pflichten gelten für Exporteure nach Österreich bei Verpackungsverordnung und Einwegpfand?
Als Exporteur nach Österreich können Pflichten im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung sowie dem Einwegpfand bestehen. Maßgeblich ist, ob Verpackungen oder pfandpflichtige Produkte erstmalig in Österreich in Verkehr gesetzt werden.
In diesem Fall sind gegebenenfalls Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten zu erfüllen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bzw. Produkte sowie der jeweiligen Rolle im Liefer- und Vertriebsprozess.
Die DHK unterstützt Unternehmen bei Fragen zu Umwelt- und Compliance-Vorgaben in Österreich und kann im entsprechenden Rahmen auch als Bevollmächtigter agieren.
Messen in Deutschland
Wo erhalten österreichische Unternehmen Besuchertickets und Informationen zu deutschen Leitmessen?
Die Deutsche Handelskammer in Österreich ist Ansprechpartner für die Messeplätze Berlin, Frankfurt, Hannover und Karlsruhe. Sie unterstützt österreichische Unternehmen bei der Vorbereitung eines Messebesuchs sowie bei organisatorischen Fragen rund um deutsche Leitmessen.
Für ausgewählte Messen unterstützt die DHK österreichische Unternehmen mit Informationen zu Besucherservices, Ticketmöglichkeiten und vergünstigten Ticketkontingenten. So erhalten Unternehmen frühzeitig Orientierung zu verfügbaren Eintrittskarten, Teilnahmeoptionen und organisatorischen Fragen rund um den Messebesuch in Deutschland.
Wer berät österreichische Unternehmen zu Ausstellerinformationen für deutsche Messen in Hannover, Berlin, Frankfurt oder Karlsruhe?
Für deutsche Leitmessen in Hannover, Berlin, Frankfurt oder Karlsruhe ist die Deutsche Handelskammer in Österreich eine Anlaufstelle für österreichische Unternehmen. Sie stellt im Vorfeld der Messe Hinweise und weiterführende Informationen zur Verfügung.
Die konkreten Details zu Teilnahmebedingungen und Ausstellerunterlagen sind darüber hinaus den offiziellen Unterlagen der jeweiligen Messeveranstalter zu entnehmen.
Karriere und Weiterbildung
Welche Angebote bietet die DHK für Weiterbildung, Mentoring, Praktikum oder Referendariat in Österreich?
Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet mit dem Cross Mentoring Programm (CMP) eine strukturierte Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung. Das Mentoring richtet sich insbesondere an Nachwuchsführungskräfte sowie Fachkräfte, die ihre Karriere im deutsch-österreichischen Wirtschaftsraum gezielt weiterentwickeln möchten.
Darüber hinaus bietet die DHK im Rahmen von ERASMUS+ befristete Praktikums- und Referendariatsplätze an. Informationen zu aktuellen Möglichkeiten finden Interessierte auf der Karriereseite der DHK.