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Schiedsgerichtshof

Der Schiedsgerichtshof bei der DIHK (SGH) ist seit Dezember 2024 aktiv und bündelt als gemeinsame Einrichtung der IHK-Organisation die Schiedsgerichtsbarkeit für IHKs und AHKs und ist gemeinsame Anlaufstelle für die Alternative Konfliktlösung für kaufmännische Streitigkeiten.

Innenhof zwischen modernen Bürogebäuden mit Glasdach und hohen Glasfassaden, reflektierender Steinbodenfläche und mehreren Pflanzenkübeln im Vordergrund. DIHK_Atrium, SGH
(c) DIHK/Sven Ehling


Effiziente Streitbeilegung – Aus der Wirtschaft – Für die Wirtschaft

 

Konflikte gehören zum Geschäftsalltag – sei es auf nationaler oder internationaler Ebene. Schiedsverfahren bieten eine attraktive Alternative zu traditionellen Gerichts verfahren, auch für kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen profitieren von schnellen, flexiblen und klar strukturierten Verfahren mit Experten als Schiedsrichtern.

 

Der Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) vereint die langjährige Erfahrung der Industrie- und Handelskammern (IHKs) auf dem Gebiet der alternativen Konfliktlösung und unterstützt mit innovativen, digitalen Anwendungen.

 

Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde von der Kaufmannschaft als Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren entwickelt und ist weltweit anerkannt. Sie ermöglicht den Parteien, ihre Konflikte durch selbstgewählte, fachkundige Schiedsrichter in nur einer Instanz rechtsverbindlich entscheiden zu lassen.

 

Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit hält der SGH ein eigenes Angebot vor und ist Ihr zuverlässiger Partner. Zusätzlich können Sie die Angebote für weitere maßgeschneiderte Streitbeilegungsverfahren der IHKs und AHKs nutzen.

Für wen eignet sich ein SGH-Schiedsverfahren besonders? 

  • Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- und Werkverträgen (national und international)
  • Mittelständische und große Industrieunternehmen
  • International tätige Unternehmen und Joint Ventures
  • Projektbezogene Großverträge (z. B. Anlagenbau, Infrastruktur, IT)
  • Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Sachverhalten
  • Technologie- und innovationsgetriebene Unternehmen mit hohem Vertraulichkeits- und Know-how-Schutzbedarf

 

Kontaktdaten der Geschäftsstelle:

Schiedsgerichtshof bei der DIHK (SGH)
Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Deutschland
Tel: +49 30 20308-2730
Fax: +49 30 20308-2731
E-Mail: sekretariat@schiedsgerichtshof.de

 

Weitere Informationen und Musterklauseln finden Sie online.

Der Schiedsgerichtshof – faire Lösungen für Wirtschaftskonflikte

 

FAQs: Sie fragen - wir antworten.

Was ist der Schiedsgerichtshof bei der DIHK (SGH)?

Der Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) ist eine Institution zur außergerichtlichen Beilegung von Wirtschaftsstreitigkeiten. Unternehmen können Konflikte durch unabhängige Schiedsrichter verbindlich entscheiden lassen, ohne ein staatliches Gerichtsverfahren führen zu müssen.

Wann eignet sich ein Schiedsverfahren besonders?

Ein Schiedsverfahren eignet sich insbesondere bei Streitigkeiten aus Liefer-, Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen, bei internationalen Geschäftsbeziehungen sowie bei technisch oder wirtschaftlich komplexen Sachverhalten. Auch für Unternehmen mit hohem Vertraulichkeitsbedarf kann ein Schiedsverfahren eine attraktive Lösung sein.

Welche Vorteile bietet ein Schiedsverfahren gegenüber einem Gerichtsverfahren?

Schiedsverfahren sind vertraulich, flexibel und können digital durchgeführt werden. Die Parteien können Schiedsrichter mit fachlicher Expertise auswählen, den Verfahrensablauf mitgestalten und von einer meist deutlich kürzeren Verfahrensdauer profitieren. Zudem entstehen keine Kosten für weitere Gerichtsinstanzen.

Wie lange dauert ein Schiedsverfahren?

Der SGH strebt eine Verfahrensdauer von maximal zwölf Monaten an. Für besonders dringende Fälle steht ein Fast-Track-Verfahren mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten zur Verfügung.

Sind Schiedssprüche international durchsetzbar?

Ja. Ein wesentlicher Vorteil von Schiedsverfahren besteht darin, dass Schiedssprüche in zahlreichen Ländern weltweit anerkannt und vollstreckt werden können. Das macht Schiedsverfahren besonders interessant für international tätige Unternehmen.

Kann vor einem Schiedsverfahren zunächst eine einvernehmliche Lösung gesucht werden?

Ja. Der SGH bietet die Möglichkeit, vor oder während des Verfahrens eine Mediation durchzuführen. Dabei unterstützt ein neutraler Mediator die Parteien bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung. Dies kann Zeit, Kosten und Geschäftsbeziehungen schonen.

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