Im 1. Quartal 2026 gab es laut vorläufigen Daten von Statistik Austria 1 741 Insolvenzen in Österreich. Verglichen mit den ersten 3 Monaten des Jahres 2025 entspricht das einem Rückgang von rund 2 %. Die Registrierungen von rechtlichen Einheiten sanken im gleichen Zeitraum um etwa 7 % auf 18 021.
„Trotz der anhaltend schwierigen Wirtschaftslage ist die Zahl der Firmenpleiten zu Jahresbeginn 2026 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Insgesamt meldeten im 1. Quartal 1 741 Unternehmen Insolvenz an, rund 2 % weniger als im gleichen Quartal des Vorjahres. Die meisten Insolvenzen entfielen auf den Dienstleistungsbereich, den Bau und den Handel. Gleichzeitig sehen wir im Dienstleistungssektor und im Handel auch die meisten Registrierungen“, so Manuela Lenk, fachstatistische Generaldirektorin von Statistik Austria.
Dienstleistungsbereich, Bau und Handel verzeichnen die meisten Insolvenzen
Die meisten Insolvenzen gab es im 1. Quartal 2026 bei den Finanzdienstleistungen/sonstigen Dienstleistungen (481), in der Baubranche (308), im Handel (280) sowie im Bereich Beherbergung und Gastronomie (254), wobei die Zahl der Insolvenzen grundsätzlich auch stark von der Anzahl der in den einzelnen Wirtschaftsbereichen aktiven Unternehmen abhängig ist (aktive Unternehmen 2023 siehe Highlight-Tabelle auf der Website; Zahlen für 2024 erscheinen am 30.6.2026). Vergleichsweise wenige Insolvenzfälle wiesen Information und Kommunikation (52) und Sachgütererzeugung (86) auf (siehe Tabelle 1).
Höchste Anzahl an Registrierungen im Dienstleistungsbereich
Im Zeitraum Jänner bis März 2026 wurden 18 021 Registrierungen rechtlicher Einheiten verzeichnet. Die meisten Registrierungen gab es in den Wirtschaftsbereichen Finanzdienstleistungen/sonstige Dienstleistungen (5 655), persönliche Dienstleistungen (3 486) und im Handel (3 326). Die wenigsten Registrierungen verzeichneten die Bereiche Verkehr (706), Beherbergung und Gastronomie (1 038), Bau (1 074) und Sachgütererzeugung (1 107; siehe Tabelle 2). Im Unterschied zu einer Unternehmensgründung ist die Registrierung einer rechtlichen Einheit Teil eines Verwaltungsverfahrens und als Absichtserklärung zu verstehen. Sie bedeutet nicht in jedem Fall, dass auch tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wird. Den noch sind Registrierungen ein wichtiger Frühindikator für die Wirtschaftsentwicklung.