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21,2 % mehr Einbürgerungen im 1. Quartal 2026

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4 686 Eingebürgerte mit Wohnsitz im Inland, 42 % mehr als im 1. Quartal 2025

Fiktive Personen, die eine Österreichkarte bilden
(c) AdobeStock

Im 1. Quartal 2026 wurde die österreichische Staatsangehörigkeit laut Statistik Austria an 6 641 Personen verliehen, davon an 1 955 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Von Jänner bis März 2026 gab es damit insgesamt um 1 162 bzw. 21,2 % mehr Einbürgerungen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (1. Quartal 2025: 5 479 Eingebürgerte, darunter 2 188 Personen mit Auslandswohnsitz).

 

„Seit Jahresbeginn 2026 sind die Einbürgerungen im Vergleich zum 1. Quartal 2025 um ein Fünftel auf 6 641 gestiegen. Dabei haben zwischen Jänner und März insbesondere die Einbürgerungen von Personen mit mindestens 6-jährigem Wohnsitz in Österreich zugenommen, um 40,8 % auf 2 309. Darüber hinaus wurden 1 578 bzw. um fast drei Viertel mehr Ehepartner:innen und Kinder eingebürgert“, so Manuela Lenk, fachstatistische Generaldirektorin von Statistik Austria.

 

Mehr als die Hälfte der im 1. Quartal 2026 Eingebürgerten, die in Österreich leben (4 686 Personen oder 51,7 %), waren zuvor Angehörige eines der folgenden 5 Staaten: Syrien (1 110 oder 23,7 % aller im 1. Quartal 2026 Eingebürgerten mit Wohnsitz in Österreich), Türkei (496 bzw. 10,6 %), Afghanistan (420 bzw. 9,0 %), Bosnien und Herzegowina (203 bzw. 4,3 %) sowie Iran (194 bzw. 4,1 %).

 

Fast die Hälfte der Einbürgerungen im 1. Quartal 2026 entfiel auf Frauen (3 257 bzw. 49,0 %). Rund ein Drittel der neu Eingebürgerten waren unter 18-Jährige (2 173 bzw. 32,7 %), mehr als ein Fünftel der neuen Staatsbürger:innen wurde in Österreich geboren (1 496 bzw. 22,5 %).

 

Die Zahl der Eingebürgerten mit Wohnsitz in Österreich nahm im Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres um 42,4 % zu. In 7 Bundesländern wurden im 1. Quartal 2026 mehr Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die relative Zunahme der Einbürgerungszahlen war in der Steiermark (+95,9 % auf 580 Personen) am deutlichsten, gefolgt von Kärnten (+86,8 % auf 198), Wien (+78,2 % auf 1 684), Vorarlberg (+43,2 % auf 325), Salzburg (+38,9 % auf 207), Niederösterreich (+35,4 % auf 833) und Tirol (+2,6 % auf 238). Weniger Einbürgerungen gab es im Vergleich zum 1. Quartal 2025 in Oberösterreich (−14,4 % auf 546) und im Burgenland (−9,6 % auf 75).

 

Mehr als zwei Drittel aller Einbürgerungen in den ersten 3 Monaten des Jahres 2026 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs (4 699 Personen bzw. 70,8 %). Darunter wurden 2 309 Personen nach mindestens 6-jährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (etwa nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration oder asylberechtigt – §11a, Abs. 4, Abs. 6 sowie Abs. 7).

 

Von Jänner bis inkl. März 2026 erhielten 2 politisch Verfolgte des Nationalsozialismus und 1 943 Nachkommen von politisch Verfolgten die österreichische Staatsangehörigkeit (§58c, Abs. 1 bis Abs. 6). Von diesen lebten alle bis auf 8 Personen im Ausland. Im Vergleich zum 1. Quartal 2025 (2 176 Personen) gingen die Einbürgerungen bei diesem Rechtstitel um 10,6 % zurück. Personen, die im 1. Quartal 2026 die Staatbürgerschaft als NS-Verfolgte oder deren Nachkommen erhalten hatten, waren am häufigsten Angehörige einer der folgenden Staaten: Israel (900 bzw. 13,6 % aller im 1. Quartal 2026 Eingebürgerten), Vereinigte Staaten (615 bzw. 9,3 %) und Vereinigtes Königreich (237 bzw. 3,6 %).

 

199 Personen wurden aufgrund der Ehe mit eine:r Österreicher:in (§11a, Abs. 1 und Abs. 2) sowie 155 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1) eingebürgert.

 

Weitere 364 Personen erhielten die Staatsangehörigkeit im Ermessen (5,5 %), darunter 335 Personen nach mindestens 10-jährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1) sowie 29 Personen aufgrund außerordentlicher Leistungen im Staatsinteresse (§10, Abs. 6). Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden zusammen 1 578 Personen bzw. 23,8 % eingebürgert, davon 230 Ehepartner:innen (§16) und 1 348 Kinder (§17).

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