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Zahl der Insolvenzen im 1. Quartal weiterhin hoch

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Rund 5 % mehr Firmenpleiten als zu Jahresbeginn 2024

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(c) AdobeStock

Im 1. Quartal 2025 gab es laut vorläufigen Daten von Statistik Austria 1 798 Insolvenzen in Österreich. Verglichen mit den ersten drei Monaten des Jahres 2024 entspricht das einem Anstieg von rund 5 %. Die Registrierungen von rechtlichen Einheiten sanken im gleichen Zeitraum um etwa 6 % auf 16 963.

 

„Die andauernde Rezession hat die Zahl der Firmenpleiten im 1. Quartal 2025 ausgehend von einem hohen Niveau erneut steigen lassen. Insgesamt gab es zu Jahresbeginn 2025 1 798 Unternehmensinsolvenzen. Das sind um rund 5 % mehr als im Quartal davor und auch im Vergleich zu den ersten drei Monaten des Vorjahres sind die Insolvenzzahlen um etwa 5 % gestiegen. Einmal mehr waren der Dienstleistungsbereich, die Baubranche und der Handel am stärksten betroffen“, so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.

Dienstleistungsbereich, Bau und Handel mit meisten Insolvenzen

Die meisten Insolvenzen nach Branchen gab es im 1. Quartal 2025 bei den Finanzdienstleistungen/sonstigen Dienstleistungen (516), in der Baubranche und im Handel (je 299) sowie im Bereich Beherbergung und Gastronomie (217), wobei die Zahl der Insolvenzen grundsätzlich auch stark von der Anzahl der in den einzelnen Wirtschaftsbereichen aktiven Unternehmen abhängig ist. Vergleichsweise wenige Insolvenzfälle wiesen die Branchen Information und Kommunikation (51) und Sachgütererzeugung (97) auf (siehe Tabelle 1).

Dienstleistungsbereich mit der höchsten Anzahl an Registrierungen

m Zeitraum Jänner bis März 2025 wurden 16 963 Registrierungen rechtlicher Einheiten verzeichnet. Die meisten Registrierungen gab es in den Wirtschaftsbereichen Finanzdienstleistungen/sonstige Dienstleistungen (5 474), persönliche Dienstleistungen (3 536) und im Handel (3 313). Die wenigsten Registrierungen verzeichneten die Bereiche Verkehr (638), Beherbergung und Gastronomie (950) und die Baubranche (989; siehe Tabelle 2). Im Unterschied zu einer Unternehmensgründung ist die Registrierung einer rechtlichen Einheit Teil eines Verwaltungsverfahrens und als Absichtserklärung zu verstehen.  Sie bedeutet nicht in jedem Fall, dass auch tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wird. Dennoch sind Registrierungen ein wichtiger Frühindikator für die Wirtschaftsentwicklung.

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