Neuregelung der EU-Datenwirtschaft
Ab dem 12.09.2025 wird der Großteil der Bestimmungen des Data Act anwendbar sein. Mit ihm soll das in Daten liegende Potential voll ausgeschöpft werden. Es soll nicht nur einigen wenigen Unternehmen, die große Mengen an Daten halten, sondern einer Vielzahl an Akteuren zugutekommen. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Internet der Dinge. Praktisch relevant ist der Data Act damit, anders die DSGVO, nicht nur für personenbezogene Daten, sondern auch für solche, über die keine natürliche Person identifiziert werden kann, wie zum Beispiel im Industriebereich anfallende Maschinendaten oder von einem Wearable aufgezeichnete Informationen über Nutzergewohnheiten (mit und ohne Personenbezug). Betroffen sind demnach verschiedenste Branchen und Anwendungen.
Neue Zugangsrechte zu Daten
Die wahrscheinlich wichtigste Neuregelung des Data Act betrifft Zugangsrechte zu Daten. Allen voran Nutzer von vernetzten Produkten erhalten unter bestimmten Umständen das Recht, von Dateninhabern Zugang sowie die Bereitstellung der durch die Produktnutzung generierten Daten zu fordern. Dadurch soll die Bildung von Datensilos und eine davon ausgehende Anhäufung von Marktmacht verhindert werden. Aus Sicht des EU-Gesetzgebers würden ohne einen solchen gesetzgeberischen Eingriff die Daten aus den Produkten nämlich nur bestimmten Marktteilnehmern – nicht selten werden das die Produkthersteller sein – zufließen und nur diesen zur Verfügung stehen. Mit dem Data Act ändert sich das: Auch andere Player werden in die Lage versetzt, mit den Daten zu arbeiten und innovative Geschäftsideen umzusetzen.
Profiteure sind in erster Linie die Nutzer der im Anwendungsbereich des Data Act liegenden Produkte. Das können Verbraucher aber auch Unternehmen sein. Weil sie durch die Nutzung des Produktes einen Beitrag dazu leisten, dass die Daten erzeugt wurden, sollen sie nach der Logik des Data Act auch Rechte daran haben. Nutzer können von Dateninhabern aber auch eine Bereitstellung der Daten an Dritte verlangen. Auf diesem Weg kann sich der Kreis der möglichen Profiteure erweitern.
Compliance-Aufgabe …
Auf der anderen Seite der Datenzugangsrechte stehen aber einige To-dos. Aus Sicht vieler Unternehmen stellt der Data Act daher in erster Linie eine (weitere) Compliance-Aufgabe dar, die es abzuarbeiten und umzusetzen gilt. Die Euphorie hält sich oft in Grenzen. Diese Sichtweise ist nachvollziehbar, weil es vor allem für Produkthersteller und sonstige Dateninhaber einiges zu tun gibt. Sie müssen ihre Produkte beispielsweise auf eine bestimmte Art herstellen, Nutzer informieren, sowie Prozedere implementieren, um ihren Datenherausgabepflichten nachkommen zu können. Bei all dem müssen auch noch der Datenschutz beachtet und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.
Besonders wichtig ist zudem, dass Datenlizenzverträge mit den Nutzern abgeschlossen werden müssen, um die vom Produkt generierten Daten überhaupt für eigene Zwecke nutzen zu dürfen. Die Bedeutung davon darf nicht unterschätzt werden. Regelmäßig werden in Unternehmen vorhandene Musterverträge oder -bedingungen angepasst werden müssen, um die fortgesetzte Nutzungsmöglichkeit der Daten sicherzustellen. Inhalt solcher Datenlizenzen sind typischerweise die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung von Daten. Dateninhaber (Lizenzgeber) gestatten Datenempfängern (Lizenznehmern) die Verwendung der von ihnen kontrollierten Daten und erhalten in der Regel ein Entgelt als Gegenleistung. Reichen die im eigenen Unternehmen vorhandenen Daten nicht aus, um ein bestimmtes datenbasiertes Projekt umzusetzen, können auf diesem Weg Daten aus externen Quellen beschafft werden.
… und Wertschöpfungspotenzial
Im Ergebnis bietet der Data Act für Unternehmen, die Daten benötigen, eine Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Je nach Ausgangslage können Daten allenfalls direkt über die Zugangsrecht des Data Act bezogen werden. Selbst für Situationen, in denen das nicht möglich ist, besteht die Hoffnung, dass Daten mit dem Data Act verkehrsfähiger werden, sich data sharing als Praxis verbreitert und damit die data economy allgemein einen Aufschwung erlebt. Innovative Geschäftsmodelle und Anwendungen künstlicher Intelligenz werden könnten davon profitieren.
Autor: Stefan Humer, Rechtsanwalt | CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH | Standort Wien