Unternehmen und Institutionen bieten wir an, maximal 3 weitere Personen zu benennen, die zusätzlich auf dem Einladungsverteiler der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) aufgelistet werden.
Bei Veranstaltungen der DHK werden diese Personen wie Mitglieder behandelt, allerdings ohne Stimmrecht. Die Nennung dieser Personen ist freiwillig und den Unternehmen selbst überlassen.