Haftung im Zollrecht
Die Person des Zollverantwortlichen
Sich im Dickicht des Zollrechts zu bewegen, ist spannend und interessant. Dies setzt aber voraus, sich darin zurechtfinden zu können. Bis das der Fall ist, entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen erworben sind, kann es dauern. Mangelt es daran, kann man sich in dem oben genannten Dickicht durchaus leicht verlieren, sich darin verheddern und das birgt Gefahren und Risiken.
In vielen Unternehmen stellt sich immer wieder die Frage, wen innerbetrieblich die zollrechtliche Verantwortung trifft und was unter dieser Verantwortung zu verstehen ist. Aus österreichischer Sicht gibt es keine gesetzliche Definition für Zollverantwortliche. Man liest vom Zollverantwortlichen etwa in § 28 Zollrechts-Durchführungsgesetz
(ZollR-DG). Aus dieser Bestimmung lässt sich ableiten, dass Zollverantwortliche gewährleisten können müssen, dass Zollvorschriften eingehalten werden. Zollverantwortliche zählen insofern zum zollrechtlichen Schlüsselpersonal und sind Ansprechpartner der Zollverwaltung. Da gesetzliche Regelungen zum konkreten
Aufgabenbereich der Zollverantwortlichen fehlen, ist dieser unbedingt in der Stellenbeschreibung zu umschreiben und die Verantwortlichkeiten und Pflichten sind innerbetrieblich klar zuzuordnen.
Autor: RA Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M.
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Kitzler Verlag GmbH
Buchtipp:
Einführung in das Zollschuldentstehungsrecht (Gappmayer/Weis)
Praxisleitfaden. Broschiert, A5, 110 Seiten. Kitzler Verlag 2023