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Die Flexible Kapitalgesellschaft im Fokus: Möglichkeiten für Ihr Unternehmen

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Gastbeitrag – Dr. Christoph Pfaffenberger, öffentlicher Notar, nhp notare


Das FlexKapGG, das am 01.01.2024 in Kraft trat, bildet die gesetzliche Basis für diese neue Unternehmensform.

Diese Rechtsform kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden, mit Ausnahme politischer Vereine und Versicherungsunternehmen. Das FlexKapGG verweist weitgehend auf das GmbH-Gesetz (GmbHG), wodurch die meisten Bestimmungen der GmbH auch auf die FlexCo anwendbar sind. In jedem Fall bietet die FlexCo eine Reihe von zusätzlichen Möglichkeiten für eine flexible Unternehmensführung. Die FlexCo ist als Alternative zur GmbH gedacht und sind sohin die Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsformen von zentraler Bedeutung.

Die wesentlichen Unterschiede der neu geschaffenen Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) finden Sie in einer tabellarischen Gegenüberstellung im untenstehenden pdf-Download.

Fazit und Ausblick
Die FlexCo kann für Start-ups und innovative Unternehmen attraktiv sein, die eine flexible und anpassungsfähige Rechtsform benötigen. Sie bietet zahlreiche Vorteile, darunter flexible Beteiligungsmöglichkeiten und innovative Finanzierungsinstrumente, die es Unternehmen ermöglichen, schnell und effizient auf Veränderungen im Markt zu reagieren.

Insgesamt stellt die FlexCo eine vielversprechende Alternative zur GmbH dar, die durch ihre Flexibilität und Anpassungsfähigkeit neue Möglichkeiten für die Unternehmensführung und -finanzierung eröffnet.

Es muss jedoch auch ein Nachteil dieser Gesellschaftsform hervorgehoben werden. Im Unterschied zur GmbH, welche seit Jahrzehnten existiert und bei welcher rechtliche Klarheit besteht, handelt es sich bei der FlexCo um eine neue Gesellschaftsform. Zahlreiche die FlexCo betreffenden Bestimmungen sind nicht vollkommen klar und werden erst durch die Judikatur höher definiert werden. Des Weiteren muss auf die strengere Aufsichtsratspflicht bei der FlexCo hingewiesen werden.

Autor: Dr. Christoph Pfaffenberger, öffentlicher Notar, nhp notare

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